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   LSG Hessen, 22.10.2018 - L 9 AS 337/16   

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https://dejure.org/2018,62231
LSG Hessen, 22.10.2018 - L 9 AS 337/16 (https://dejure.org/2018,62231)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22.10.2018 - L 9 AS 337/16 (https://dejure.org/2018,62231)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22. Oktober 2018 - L 9 AS 337/16 (https://dejure.org/2018,62231)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung

    Auszug aus LSG Hessen, 22.10.2018 - L 9 AS 337/16
    Das BSG habe in seinem Urteil vom 22. August 2013 (B 14 AS 1/13 R) nur wegen der Befreiung von der Voranmeldung angenommen, dass von den vereinnahmten Entgelten eine "zu entrichtende Steuer" im Bewilligungszeitraum nicht abzusetzen sei.

    Auch die im Bewilligungszeitraum vereinnahmte Umsatzsteuer in Höhe von 1.282,50 Euro sei eine Betriebseinnahme im Sinne des § 3 Abs. 1 Alg II-V (vgl. BSG, Urteil vom 22. August 2013 - B 14 AS 1/13 R - so auch LSG Hamburg, Urteil vom 18. September 2014 - L 4 AS 222/13 -).

    Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Alg II-V sind Betriebseinnahmen u. a. alle aus dem Gewerbebetrieb erzielten Einnahmen, die im Bewilligungszeitraum (§ 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II) tatsächlich zufließen, und über die der Hilfedürftige verfügen kann (vgl. BSG, Urteil vom 22. August 2013 - B 14 AS 1/13 R - BSGE 114, 136).

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Auszug aus LSG Hessen, 22.10.2018 - L 9 AS 337/16
    Dies habe das Bundessozialgericht (BSG) bereits für den Fall entschieden, dass der Leistungsempfänger eine andere öffentlich-rechtliche Sozialleistung (für ihn erkennbar) zu Unrecht erhalten habe und in der Folge nach Aufhebung einer entsprechenden Bewilligung zur Rückzahlung verpflichtet sein würde (BSG, Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 165/10 R -).

    Wenn eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Einnahme erst nach dem Zeitraum eintrete, für den sie berücksichtigt werden solle, bestehe die Verpflichtung des Hilfebedürftigen, die Leistung als "bereites Mittel" zu verbrauchen (Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 165/10 R -).

  • LSG Hamburg, 18.09.2014 - L 4 AS 222/13

    Grundsicherungsleistungen für eine selbständig tätige Rechtsanwältin

    Auszug aus LSG Hessen, 22.10.2018 - L 9 AS 337/16
    Auch die im Bewilligungszeitraum vereinnahmte Umsatzsteuer in Höhe von 1.282,50 Euro sei eine Betriebseinnahme im Sinne des § 3 Abs. 1 Alg II-V (vgl. BSG, Urteil vom 22. August 2013 - B 14 AS 1/13 R - so auch LSG Hamburg, Urteil vom 18. September 2014 - L 4 AS 222/13 -).

    Auch der Höhe nach steht die Umsatzsteuer somit erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums bzw. im Falle der Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen mit Ablauf des Kalenderjahres fest (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 18. September 2014 - L 4 AS 222/13 -).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Hessen, 22.10.2018 - L 9 AS 337/16
    Da es möglich sei, Teilelemente durch Teilvergleich oder Teilanerkenntnis "unstreitig zu stellen" (so z. B. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R -), sei kein Grund dafür ersichtlich, warum nicht auch eine entsprechende Zusicherung, einen bestimmten Verwaltungsakt zu erlassen, bei dem Teilelemente feststünden, erteilt werden könne.
  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

    Auszug aus LSG Hessen, 22.10.2018 - L 9 AS 337/16
    Gegen die Zulässigkeit von Rückstellungen im Rahmen der Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens spricht zunächst das in § 3 Abs. 1 und 2 Alg II-V normierte Zuflussprinzip, das einerseits nur im Bewilligungszeitraum tatsächlich erzielte Einnahmen berücksichtigt und andererseits die Absetzung nur in diesem Zeitraum tatsächlich erbrachte Aufwendungen zulässt (vgl. BSG, Urteil vom 22. August 2013 s. o; BSG, Urteil vom 21. Juni 2011 - B 4 AS 21/10 R - BSGE 108, 258).
  • BSG, 17.10.2019 - B 14 AS 309/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22. Oktober 2018 - L 9 AS 337/16 - wird als unzulässig verworfen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2022 - 4 B 2.21

    Beamtenversorgung - Versorgungsbezüge - Ruhen - Vorteilsausgleich -

    Auch nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende ist die vereinnahmte Umsatzsteuer ein zu berücksichtigendes Einkommen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch; nur die im Bewilligungszeitraum tatsächlich erfolgten Umsatzsteuerzahlungen können von dem Einkommen Selbständiger abgesetzt werden (vgl. BSG, Urteil vom 22. August 2013 - B 14 AS 1/13 R - juris Rn. 24 f., 28 ff.; LSG Darmstadt, Urteil vom 22. Oktober 2018 - L 9 AS 337/16 - juris Rn. 55 ff., jeweils m.w.N.).
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